AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

Pahl, Pahl, Pahl & Pahl GbR

Hagenbergstraße 34, 37186 Moringen

Stand: 2026

 

1. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Pahl, Pahl, Pahl & Pahl GbR (im Folgenden „Auftragnehmer“) und privaten Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“) betreffend Planung, Lieferung, Montage, elektrische Installation, Inbetriebnahme sowie Anmeldung von Photovoltaikanlagen inklusive Speicher- und Wallboxsystemen.

2. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zustimmt.

3. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich deutschlandweit an Privatkunden.

2. Vertragsschluss

1. Unverbindlichkeit des Angebots

Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits eine Bestellung abzugeben.

2. Auftragserteilung und technische Prüfung

Nach Eingang eines Auftrags prüft der Auftragnehmer als Meisterbetrieb sämtliche technischen und baulichen Voraussetzungen erneut sorgfältig.

Bis zum Abschluss dieser Prüfung steht der Auftrag unter einem technischen Vorbehalt.

3. Prüf- und Freigabevorbehalt (14 Tage)

Ergeben sich innerhalb von 14 Tagen nach Auftragseingang zwingende technische Anpassungen oder treten bislang nicht erkennbare bauliche Besonderheiten zutage, stimmt der Auftragnehmer diese vor Beginn der Ausführung mit dem Kunden ab.

Ist eine Ausführung aus technischen Gründen nicht möglich, behält sich der Auftragnehmer vor, den Auftrag innerhalb dieser Frist anzupassen oder abzulehnen.

Nach Ablauf der 14-Tage-Frist gilt der Auftrag als technisch freigegeben und bestätigt.

4. Preisgrundlage

Maßgeblich für den Angebotspreis sind ausschließlich die Informationen und Gegebenheiten, die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannt waren (beispielsweise Fotos, Kundenangaben oder Ergebnisse einer Vor-Ort-Besichtigung).

Weichen die tatsächlichen Verhältnisse hiervon ab oder werden verdeckte Mängel erst im Zuge der Installation erkennbar, entfällt die Bindung an den Fest- bzw. Angebotspreis. In solchen Fällen können erforderliche Nachträge gesondert berechnet werden.

5. Netzbetreibervorbehalt

Der Vertrag kommt unter dem Vorbehalt einer positiven Anschlusszusage des zuständigen Netzbetreibers für die geplante Photovoltaikanlage am Kundenstandort zustande.

3. Leistungsumfang

1. Soweit im Angebot ausgewiesen, erbringt der Auftragnehmer folgende Leistungen:

  • Beratung und Planung
  • Lieferung der PV-Komponenten zur Montage
  • DC-Montage
  • AC-Montage
  • Inbetriebnahme
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Kommunikation zum Zählerwechsel, sofern der Netzbetreiber den Auftragnehmer hierzu kontaktiert
  • Erstellung der Inbetriebsetzungsunterlagen
  • Einrichtung des Monitoring-Systems

2. Folgende Leistungen sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht enthalten:

  • Vollständige Gerüststellung ab einer Traufhöhe von ca. 6 m
  • Erdarbeiten sowie die Verlegung von Leerrohren für unterirdische Leitungsführungen (bauseitige Leistung)
  • Beschaffung von Ersatz-Dachziegeln
  • Blitzschutzanlagen, Statikprüfungen und Brandschutzmaßnahmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die DC- und AC-Montage Subunternehmer einzusetzen.

3. Exemplarische Dachbelegung und Visualisierungen

Dachbelegungspläne, 2D- oder 3D-Visualisierungen sowie Simulationen, die im Rahmen der Angebots- und Planungsphase zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich der beispielhaften und unverbindlichen Darstellung.

Sie begründen keine verbindliche Ausführungs- oder Montageplanung.

Die endgültige Modulanzahl und -positionierung wird vor Ort bzw. während der Dachmontage unter Berücksichtigung der tatsächlichen baulichen, statischen und technischen Gegebenheiten festgelegt.

Abweichungen von der Visualisierung stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf eine identische Ausführung, solange die vereinbarte Anlagenleistung und Funktionalität erreicht werden.

4. Pflichten des Kunden

1. Zugang, Baustellenvorbereitung und Dachbedingungen

Der Kunde gewährleistet:

  • freien und uneingeschränkten Zugang zu Gebäude, Dach und Technikraum,
  • eine freie, sichere und tragfähige Begehbarkeit der Dachfläche,
  • die Bereitstellung eines geeigneten Gerüsts bei einer Traufhöhe von mehr als 6 m,
  • ausreichend Ersatz-Dachziegel in passender Form, Größe und Qualität,
  • einen funktionsfähigen Zählerschrank entsprechend den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.

2. Pflicht zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Netzwerkverbindung

Der Kunde stellt sicher, dass am Installationsort des Wechselrichters sowie am Zählerplatz (Zählerschrank) jeweils eine dauerhaft funktionsfähige Netzwerkverbindung vorhanden ist.

Grundsätzlich ist eine LAN-Verbindung (Ethernet) erforderlich. Eine WLAN-Verbindung ist nur dann zulässig, wenn sie im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.

Vom Kunden bereitzustellen sind insbesondere:

  • zwei LAN-Kabel ausreichender Länge (Wechselrichter und iMSys-Zähler) bzw. die im Angebot vereinbarte alternative Netzwerkverbindung,
  • gegebenenfalls erforderliche Repeater, Switches, Powerline-Adapter oder sonstige Netzwerkkomponenten zur Sicherstellung einer stabilen Verbindung,
  • eine funktionsfähige Internetverbindung am Anlagenstandort.

Die Netzwerkverbindung ist unerlässlich für:

  • die Inbetriebnahme des Wechselrichters und dessen Monitoring,
  • die Funktion und Kommunikationsfähigkeit des intelligenten Messsystems (iMSys),
  • die gesetzlich vorgeschriebene Übertragung von Messwerten, Lastgängen und Steuerungsdaten.

Fehlt die vereinbarte Netzwerkverbindung am Installationstag oder ist sie nicht funktionsfähig, können Installation und Inbetriebnahme ganz oder teilweise unterbleiben.

Hierdurch entstehende Mehrkosten, Wiederanfahrten oder Terminverschiebungen werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Für Funktionsstörungen, Monitoring-Ausfälle oder Probleme bei der Messdatenübertragung, die auf fehlende oder unzureichende Netzwerkverbindungen zurückgehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

3. Statik und Gebäudeverantwortung

Die Verantwortung für die Statik des Gebäudes bzw. der Dachkonstruktion liegt allein beim Kunden oder einem von ihm beauftragten Statiker.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus unzureichender Tragfähigkeit, Materialermüdung oder sonstigen baulichen Mängeln resultieren.

4. Dachzustand und bruchgefährdete Materialien

Für beschädigte, brüchige oder ungeeignete Dachziegel trägt der Kunde die Verantwortung.

Aufgrund von Alter, Materialermüdung oder herstellungsbedingten Unterschieden können Ziegel während der Montage brechen.

Dieses Risiko liegt beim Kunden.

5. Bereitstellung erforderlicher Informationen und Unterlagen

Der Kunde stellt alle für Planung und Installation benötigten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Fotos, Pläne, technische Daten, Standortangaben).

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Mehraufwand oder Nachträgen führen.

6. Eigenleistungen des Kunden

Eigenleistungen des Kunden sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.

In den Bereichen, in denen der Kunde Eigenleistungen erbringt, entfallen sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber dem Auftragnehmer sowie den Herstellern.

7. Verdeckte Mängel und unvorhersehbare Hindernisse

Verdeckte Mängel an Dach, Elektrik oder Leitungswegen, die erst bei der Montage erkennbar werden (z. B. Asbest, defekte Leitungen, ungeeignete Sparren, mangelnde Tragfähigkeit), können zur Folge haben:

  • zusätzlichen Aufwand,
  • erforderliche Nachträge oder
  • eine Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die im Angebot genannten Preise sind Festpreise auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen.

2. Zusätzliche Arbeiten, die durch unrichtige, unvollständige oder fehlende Angaben erforderlich werden, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

3. Abschlagszahlungen richten sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot.

4. Der Restbetrag wird nach erfolgter Inbetriebnahme fällig.

5. Bei Nachträgen wird das Angebot entsprechend erweitert.

6. Eigentumsvorbehalt / Weiterveräußerung / Forderungsabtretung

1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren sowie die im Rahmen von Werk- oder Dienstleistungen verbauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher – auch künftiger – Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

2. Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.

3. Vorausabtretung der Forderungen

Der Kunde tritt dem Auftragnehmer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus der Weitergabe der erbrachten Leistungen gegenüber Dritten zustehen.

Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.

4. Einziehungsermächtigung

Der Kunde bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

Die Einziehungsermächtigung erlischt automatisch, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird.

5. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Auf Verlangen stellt der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die zur Durchsetzung der Rechte erforderlich sind, insbesondere Namen und Anschriften der Drittschuldner sowie die Höhe der jeweiligen Forderungen.

6. Freigabeklausel

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben.

7. Termine und Ausführungsfristen

1. Liefer- und Montagetermine sind voraussichtliche Angaben und unverbindlich.

2. Terminverschiebungen aus folgenden Gründen berechtigen den Kunden weder zu Schadensersatzansprüchen noch zum Rücktritt vom Vertrag:

  • Witterungseinflüsse
  • fehlende Zugänglichkeit des Daches
  • Lieferverzögerungen seitens der Hersteller
  • Verzögerungen durch den Netzbetreiber
  • Krankheit oder Ausfall von Monteuren

3. Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder die Baustelle nicht vorbereitet, werden Anfahrt und Wartezeiten berechnet.

8. Abnahme

1. Die Abnahme der Anlage erfolgt durch:

  • die tatsächliche Nutzung der Anlage durch den Kunden oder
  • automatisch (fiktive Abnahme) sieben Tage nach Übergabe, sofern bis dahin keine schriftliche Mängelanzeige erfolgt ist.

2. Als maßgeblicher Zeitpunkt der Übergabe gelten die AC-Montage und die Funktionsprüfung.

9. Anmeldung und Netzbetreiber

1. Der Auftragnehmer übernimmt die technische Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber.

2. Die Kommunikation zum Zählerwechsel übernimmt der Auftragnehmer, sofern der Netzbetreiber sich direkt an ihn wendet.

3. Für Verzögerungen oder technische Vorgaben des Netzbetreibers haftet der Auftragnehmer nicht.

4. Der Vertrag über die Einspeisevergütung (EEG-Vertrag) kommt ausschließlich zwischen dem Netzbetreiber und dem Kunden zustande.

10. Gewährleistung und Garantien

1. Gewährleistung des Auftragnehmers

Auf sämtliche von ihm erbrachten Montageleistungen gewährt der Auftragnehmer eine Gewährleistung von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme gemäß Ziffer 8.

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die fachgerechte Ausführung der Montagearbeiten.

2. Herstellergarantien für gelieferte Komponenten

Für alle gelieferten Komponenten (insbesondere PV-Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallboxen, Wärmepumpen, Messstellenbetriebskomponenten und sonstiges Zubehör) gelten ausschließlich die jeweiligen Herstellergarantien und die vom Hersteller festgelegten Garantiebedingungen.

Der Auftragnehmer ist nicht selbst Garantiegeber, sondern vermittelt lediglich die Garantie des Herstellers.

3. Bereitstellung der Garantiebedingungen

Soweit vom Hersteller zur Verfügung gestellt, erhält der Kunde die Garantiebedingungen als PDF-Dokument zusammen mit dem Angebot.

Stellen Hersteller ihre Garantiebedingungen ausschließlich online bereit (z. B. Tesla Wall Connector), gelten die jeweils aktuell auf der Herstellerwebseite veröffentlichten Bedingungen.

4. Pflichten des Kunden zur Aufrechterhaltung der Herstellergarantie

Die Einhaltung aller vom Hersteller geforderten Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Garantie – insbesondere Registrierungspflichten, Montage- und Inbetriebnahmeprotokolle, Wartungsintervalle, technische Betriebsparameter und sonstige Bedingungen – obliegt ausschließlich dem Kunden.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Ansprüche aus der Herstellergarantie erlöschen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

5. Geltendmachung von Garantieansprüchen

Garantieansprüche aus Herstellergarantien sind ausschließlich direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.

Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Zusammenstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen, übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung für Umfang, Anerkennung oder Bearbeitung des Anspruchs.

6. Ausschluss der Gewährleistung des Auftragnehmers

Von der Gewährleistung des Auftragnehmers sind insbesondere ausgeschlossen:

  • Ersatz-Dachziegel
  • Schäden infolge von Eigenleistungen des Kunden
  • Schäden durch Witterung, Sturm, Hagel, Blitz, Überspannung oder sonstige äußere Einwirkungen
  • Schäden durch fehlerhafte oder unzureichende Netzwerk- bzw. Internetverbindungen
  • Schäden durch Dritte
  • Schäden infolge verdeckter oder baulicher Mängel am Gebäude (z. B. statische Probleme, brüchige Dachziegel, fehlerhafte Elektroinstallation)
  • Monitoring-Ausfälle oder Datenverluste (z. B. durch Router, WLAN, LAN, Netzbetreiberbeschränkungen oder iMSys-Kommunikation)

7. Abgrenzung von Garantie und Gewährleistung

Herstellergarantien sind freiwillige Leistungen der Hersteller und erweitern die gesetzliche Gewährleistung des Auftragnehmers nicht.

Durch Herstellergarantien erfolgt keine Verlängerung oder Erweiterung der Gewährleistung des Auftragnehmers.

8. Haftungs- und Gewährleistungsabgrenzung bei Bestandsanlagen

Bei Erweiterungen, Nachrüstungen oder Änderungen an bestehenden Photovoltaikanlagen, die nicht vom Auftragnehmer errichtet wurden, übernimmt dieser keine Haftung und keine Gewährleistung für die bestehende Anlage und deren Komponenten.

Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers beschränken sich ausschließlich auf die von ihm neu gelieferten und montierten Leistungen.

11. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

2. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

3. Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

4. Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • entgangene Einspeiseerlöse
  • Produktions- und Ertragsausfälle
  • indirekte Schäden und Folgeschäden
  • Schäden durch höhere Gewalt
  • Schäden durch Materialermüdung am Gebäude
  • Schäden, die auf fehlender Statik oder alten Dachziegeln beruhen

12. Datenschutz

1. Kundendaten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.

2. Der Kunde willigt ein, dass relevante Daten an Subunternehmer, Hersteller, Netzbetreiber und sonstige erforderliche Dienstleister weitergegeben werden.

3. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

13. Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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